AGBs
§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Schriftformklausel
I. Folgende Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Verträge zwischen der OVAN GmbH (im Folgenden: Verwender) und unternehmerisch tätigen Auftraggebern (im Folgenden: AG).
II. Abweichende entgegenstehende AGB des unternehmerischen AG werden vom Verwender nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
III. Ist der AG Unternehmer, bedürfen Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrags sowie dieser Formbestimmung der Textform. Textform nach dieser Bestimmung wird auch durch Telefax, maschinell unterschriebenen Brief (Faksimile) oder Versendung einer Email gewahrt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Verwenders sind freibleibend. Nach der verbindlichen Bestellung des AG (Annahme des freibleibenden Angebots) wird der Vertrag wirksam, sofern der Verwender diesen innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder eine dem Vertrag nach geschuldete Leistung ausgeführt wird.
§ 3 Leistungspflichten
I. Der Verwender ist in der Bestimmung von Ort, Zeit und Dauer der Leistungserbringung frei.
II. Der Verwender erbringt die versprochenen Leistungen fachgerecht und mit Sorgfalt. Die Vertragsparteien sind für die Beachtung der steuerlichen und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen in eigener Sache selbst verantwortlich. Für die vom AG vermittelten Inhalte und Daten bleibt ausschließlich der AG verantwortlich.
III. Der Verwender erbringt für den Anbieter die gemäß seinem Angebot konkretisierten Dienstleistungen im Bereich Gestaltung und Vermarktung von Webseiten nebst zugehörigen Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Planung sowie Umsetzung und Konzeption von Werbemitteln.
IV. Der AG unterstützt den Verwender im erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung. Der AG stellt dem Verwender die erforderlichen Vorgaben, Informationen, Unterlagen oder Daten zur Verfügung. Soweit erforderlich, stellt der AG dem Verwender die benötigte technische Infrastruktur sowie den Zugang zu seinem Geschäftsbetrieb zur Verfügung.
§ 4 Vergütung
I. Vereinbarte Preise sind Nettopreise zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist die jeweils aktuelle Preisliste maßgeblich.
II. Soweit der Verwender aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, seine Leistungen ganz oder teilweise nicht erbringen kann, wird der Verwender monatlich pauschal mit einem Betrag in Höhe von 30% des vertraglich geschuldeten Nettoentgelts zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer vergütet. Reisekosten und Spesen sind zusätzlich – nach Wahl des Verwenders – in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten oder zu den steuerlich maximal zulässigen Sätzen vom AG zu entrichten.
III. Rechnungsbeträge sind mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Turnusmäßig erhobene Honorare sind im voraus zu Beginn der Abrechnungsperiode fällig.
§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung
I. Der Vertrag kann von beiden Parteien bis zum Ende eines Quartals zum Ende des darauf folgenden Kalendervierteljahrs, erstmals jedoch nach einer Vertragslaufzeit von sechs Monaten, ordentlich gekündigt werden.
II. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sofern der AG über einen Zeitraum von zwei Monaten entweder seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sich im Zahlungsverzug befindet, liegt ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund vor.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Aufrechnung des AG mit Gegenforderungen gegen den Verwender ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des AG ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der AG kann sich auf ein Zurückbehaltungsrecht nur berufen, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht sowie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7 Datenschutz
Beide Vertragsparteien speichern und verwenden personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten ist auf den technisch zur Vertragsdurchführung notwendigen Umfang beschränkt, es sei denn, der Dateninhaber willigt ausdrücklich ein, personenbezogene Daten darüber hinaus zu speichern bzw. zu verwenden.
§ 8 Geheimhaltung
I. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen streng vertraulich zu behandeln und von diesen weder für sich noch für Dritte Gebrauch zu machen oder diese an Dritte weiterzugeben.
II. Der Verwender ist verpflichtet, die überlassenen Unterlagen streng vertraulich zu behandeln, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern und ohne Genehmigung des AG weder zu vervielfältigen noch an Dritte weiterzugeben oder den Inhalt Dritten zugänglich zu machen.
III. Die Parteien sind berechtigt, gegenüber Dritten die Tatsache der Vertragsbeziehungen sowie der Leistungsart – insbesondere als Referenz – offen zu legen.
§ 9 Schutzrechte
I. Sofern der Verwender in Ausführung des Vertrags ein Werk im Sinne des UrhG erschafft, ist er Urheber im Sinne des UrhG.
II. Dem AG steht das ausschließliche, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Auftragsergebnissen zu. Registriert der Verwender Domains, erstellt er Websites, eröffnet er Accounts bei Suchmaschinen auf einer von ihm beantragten URL (Uniform Resource Locator) oder auf einer URL des Kunden, hat der Verwender das Recht, beantragte Domains und erstellte Websites bei Vertragsbeendigung auf den eigenen oder einen Dritten zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden, sofern hierdurch keine gesetzlichen Schutzrechte des AG verletzt werden.
§ 10 Haftungsbeschränkung
I. Schadenersatzersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden,
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen,
b) die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen,
c) für welche nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Gesetzen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder
d) die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sofern die verletzte Pflicht zu den wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht) gehört, deren Einschränkung den Vertragszweck gefährden würde. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
II. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
III. Im Übrigen kann der AG Ansprüche auf Grund einer leicht erkennbaren Pflichtverletzung des Verwenders nur geltend machen, sofern der AG den Verwender unverzüglich auf die Pflichtverletzung hinweist.
§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
I. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
II. Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
III. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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